Von Personalchefs ist es hinreichend bekannt, dass sie bei Zeugnissen Formulierungen verwenden, die oftmals das Gegenteil von dem meinen, was sie auf den ersten auf den ersten Blick auszusagen scheinen.
Auch bei den Angeboten in den Reiseprospekten werden häufig Mißstände sprachlich geschönt. Es wird zwar nicht gelogen, doch manch ein Interessent mächtig in die Irre geführt.
Da bei nachträglichen Beschwerden und Reklamationen entscheidend ist, was genau im Katalog steht, geben die Verbraucherzentralen Tipps zum Verständnis der Prospekt-Sprache.
So kann sich hinter der Idylle in ruhiger Lage eine Unterkunft fernab jeder touristischen Infrastruktur verbergen. Direkt am Meer meint oftmals, dass das Hotel an einer Steilküste oder am Hafen, nicht aber am erhofften Badestrand liegt.
Die Meerseite garantiert nicht den Blick aufs Meer; er ist vermutlich durch andere Häuser versperrt. Hinter einem naturbelassenen Strand verbirgt sich oftmals ein ungepflegter Strand mit Kieselsteinen oder gar mit Müll. Eine aufstrebende Gegend erweist sich häufig als eher unterentwickelt.
Zudem können zahlreiche Baustellen das Urlaubsvergnügen stören. Eine Unterkunft in verkehrsgünstiger Lage. liegt wahrscheinlich an einer Hauptverkehrsstraße. Lärmbelästig-ungen rund um die Uhr durch Autos werden den Gästen kaum Ruhe und Erholung gönnen.
Unmittelbar an der Strandpromenade bezieht sich häufig nicht auf eine gepflegte Spaziermeile, sondern meint oft eine viel befahrene Küstenstraße. Ein Hotel, das relativ ruhig inmitten der Altstadt liegt ist bestens für Gäste geeignet, die tagsüber schlafen, um sich nachts in den Trubel zu stürzen.
Eine internationale Atmosphäre lässt befürchten, dass sich in besagtem Urlaubsort die Kampftrinker aus aller Welt lautstark amüsieren möchten. Bei einer familiären Atmosphäre ist damit zu rechnen, dass die Tischnachbarn im Jogginganzug zum Abendessen kommen.
Das kinderfreundliche Haus sollten Ruhebedürftige besser meiden, denn Kinder sind nun mal etwas lauter. Ein beheizbarer Swimmingpool garantiert noch lange nicht, dass das Wasser auch tatsächlich erwärmt wird, denn beheizbar und beheizt ist nun mal nicht das Gleiche. Fakt ist: Nicht alles, was im Reiseprospekt steht, wird auch als Reisebestandteil vereinbart.
Welche Leistungen letztlich vereinbart wurden, ergibt sich laut Verbraucherzentrale NRW aus dem Reisevertrag oder den Beschreibungen des zum Buchungszeitpunkt gültigen Katalogs. Grundsätzlich gilt, dass der Reiseveranstalter im Prospekt klar und deutlich auf alle Gegebenheiten vor Ort hinweisen muss.