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Augen auf beim Internet-Kauf:

Scheckbetrüger mit neuen Tricks

© tfpelmarw
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13.05.2006 - Teneriffa - Das E-bay-Zeitalter bietet nicht nur ungeahnte Kauf- und Verkaufsmöglichkeiten. Es ermöglicht auch Ganoven ihre Mitmenschen mit miesen Tricks noch raffinierter auszunehmen.Auch Menschen mit bösen Absichten nutzen die moderne Technik. Einst haben Betrüger Waren, die im Internet angeboten wurden, mit gefälschten Schecks „bezahlt“. Jetzt haben die Ganoven ihre Arbeitsweise verfeinert: Verkäufer von Waren, beispielsweise hochwertigen Autos, werden von angeblichen Kaufinteressenten aus dem Ausland kontaktiert.


Die Betrüger akzeptieren den Kaufpreis und schicken zur Bezahlung Schecks an die Opfer, die meist kopierte oder gescannte Totalfälschungen von Zahlungsanweisungen irischer Kreditinstitute sind. Die Schecks werden dabei unter einem Vorwand weit über dem vereinbarten Kaufpreis ausgestellt. Sodann bitten die Scheckbetrüger um Überweisung der „Überzahlungen“ per WESTERN UNION. Später stellt sich heraus, dass die Schecks gefälscht sind und keine Deckung aufweisen.
 
Die Täter gelangen auf diese Weise aber an die Überzahlungen. Zur Verschleierung benutzen die Betrüger falsche Personalien, Funktionen und Anschriften und geben als Telefonnummer nicht nachprüfbare Prepaid-Mobiltelefonanschlüsse an. Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes werden täglich weltweit mehrere tausend gefälschte Schecks verschickt. Das BKA rät daher: Finanzielle Verfügungen (Überweisungen) sollten erst dann vorgenommen werden, wenn die Bank die Echtheit eines zugeschickten Schecks bestätigt hat.
 
Besonders zu beachten ist, dass die Gutschrift des Scheckbetrags vorläufig erfolgt und wieder storniert werden kann. Weitere Informationen dazu geben die Kreditinstitute. Personen, denen eine entsprechende Scheckbezahlung angeboten wurde oder die bereits Opfer einer solchen Straftat geworden sind, sollten umgehend die Polizei informieren.

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Dieser Text ist eine kurze Einführung in das Thema. Er ersetzt keine rechtliche und/oder fachliche Beratung. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, fragen Sie bitte die entsprechenden Rechtsanwälten und/oder fachlichen Experten.