Steuerbegünstigte Wirtschaftssonderzone ZECParadies für Investoren | | © tfpelmarw |  | | 11.07.2006 - Kanarische Inseln - Die Kanarischen Inseln sind nicht nur für Millionen von Feriengästen sondern auch für Investoren ein lohnendes Ziel. Die Wirtschaft der Kanarischen Inseln ist in grossem Masse vom Tourismus abhängig. Darum will die kanarische Regierung die Produktionsstrukturen auf dem Archipel erweitern.
 | | | © tfpelmarw |  | | Zur Schaffung von Anreizen für in- und ausländische Investoren wurde des-halb die Zona Especial Canaria (ZEC) eingerichtet, eine Sonderzone mit niedriger Besteuerung. Im Rahmen der ZEC sind Gewerbeparks eingerichtet worden, in denen sich Unternehmen ansiedeln können. Dazu müssen von den Firmen Vorraussetzungen erfüllt werden: Sie müssen juristische Personen mit Sitz und Geschäftsmittelpunkt im Geltungsbereich der Wirtschafts-sonderzone sein. Mindestens ein Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz auf den Kanaren haben. In einer Studie muss die Solvenz, Machbarkeit, Wettbewerbsfähigkeit des Vorhabens sowie der Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Kanarischen Inseln des Vorhabens nachgewiesen werden.
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Weitere Bedingungen sind die Investion von mindestens 100.000 Euro in das Anlagevermögen in den ersten zwei Jahren und die Schaffung von mindestens fünf Arbeitsplätzen im ersten halben Jahres nach der Einschreibung in das ZEC-Register. Außerdem muss der beabsichtigte Unternehmenszweck den in der Wirtschaftsonderzone zugelassenen wirtschaftlichen Tätigkeiten entsprechen. Dabei handelt es sich um eine breite Palette. Sie umfasst im Produktions-, Weiterverarbeitungs- und Vertriebssektor so unterschiedliche Aktivitäten wie die Fischzucht, den Maschinenbau, die Umwelttechnik und den Mediensektor. Die Palette der zugelassenen Dienstleistungen ist gleichfalls breit gefächert. So gehören unter anderem das Transport- und Verkehrswesen, die Telekommunikation und das Bildungswesen dazu. Auch das Wirtschafts- und Steuersystem Kanarischen Inseln (REF) macht eine Unternehmensansiedlung attraktiv.
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So kann die Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer auf nicht ausgeschüttete Gewinne bis zu 90 Prozent reduziert werden, wenn die Gelder reinvestiert werden. Auch die Einkommenssteuerquote aus dem Verkauf von Gütern, die auf den Kanaren produziert wurden, kann um 40 Prozent gesenkt werden. Außerdem gibt es zahlreiche Subventionsmöglichkeiten bei Firmengründungen, aber auch für Forschung und Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie für Weiterbildungsmaßnahmen, da ein Ziel der ZEC die Schaffung von Arbeitsplätzen für gut ausgebildete Fachkräfte ist. Der Sonderstatus der Freihandelszone Kanarische Inseln ermöglicht zusätzlich die zollfreie Einfuhr von Gütern. Die kanarische Außsenhandels-organsation lädt mehrmals im Jahr interessierte Investoren aus den verschiedensten Bereichen auf die sieben Inseln ein, damit sie vor Ort die Gegebenheiten erkunden und potentielle Standorte begutachten können. Weitere Informationen sind beim
Consorcio de la Zona Especial Canaria erhältlich: ZEC, Avda. José Antonio, 3-5 a Planta, Edificio Mapfre, 38003 Santa Cruz de Tenerife, España Tel: (34) 922 29 80 10 Fax.: (34) 922 27 80 63. e-mail: yec@zec.org http:// www.zec.org.
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